Rechtsprechung
LG Aachen, 11.05.1990 - 5 S 49/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 14.03.2001 - 20 O 334/00
Keine fiktive Schadensabrechnung bei Weigerung der Rechnungsvorlage nach …
Die Kammer stimmt dem Landgericht Aachen (vgl. Urteil vom 11.05.1990 - 5 S 49/90 -) zu, daß die durch eine Reparaturkostenrechnung belegten tatsächlichen Aufwendungen im allgemeinen ein aussagekräftigeres Indiz für den erforderlichen Kostenaufwand sind als ein Sachverständigengutachten und eine genauere Bemessung des nach § 249 Satz 2 BGB geschuldeten Ersatzbetrages erlauben.